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Bereits bei der Planung Ihres Rohbaus sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für Ihren Netzanschluss berücksichtigen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Kapazitäten bestehen. 

Beachten Sie insbesondere die Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes für Strom:

Die Entnahme bzw. Einspeisung elektrischer Energie erfolgt in unterschiedlichen Spannungsebenen über einen Netzanschluss, der die Kundenanlage mit dem Netz der Stadtwerke Jülich verbindet. Die Anschlussebene wird dabei entsprechend dem Leistungsbedarf und den technischen Randbedingungen festgelegt. Beträgt die Anschlussleistung >150 kVA erfolgt der Anschluss an das 10- bzw. 20-kV-Netz der Stadtwerke Jülich. 

Falls Sie Ihren Netzanschluss nicht über das Portal beantragen möchten, nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Formulare. Zudem benötigen wir für die Planung und die Erstellung eines Angebots von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Anfrage Netzanschluss
  • einen Lageplan (Maßstab 1:500), aus dem die örtliche Lage des Gebäudes eindeutig zu erkennen ist
  • eine Grundrisszeichnung, aus der die Lage des Hausanschlussraumes eindeutig zu erkennen ist
  • ggf. Datenblatt für Ladeeinrichtungen, sofern Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge geplant sind. 

Die aufgeführten Bestimmungen sind zwingend zu beachten. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Architekten oder Installateur.

Strom - Niederspannung

  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • Ergänzende Bedingungen Niederspannung
  • Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb ab 01.06.2025
  • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

    Ab dem 01.06.2025 gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Jülich GmbH geänderte Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz TAB NS ab 01.06.2025

Strom - Mittelspannung

  • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Gas - Niederdruck

  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Ergänzende Bedingungen Niederdruck
  • Technische Regel für Gasinstallationen DVGW – TRGI 2018
  • DVGW-Regelwerk, insbesondere G2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG)
  • Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Wasser                                              

  • Allgemeine Versorgungsbedingungen

Nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein individuelles Angebot über die Herstellung der von Ihnen angefragten Hausanschlüsse. Die Netzanschlusskosten sind abhängig von verschiedenen Bedingungen wie Lage des Standortes, benötigte Leistung etc. Zur Orientierung können SIe die Kosten den folgenden Dokumenten entnehmen.

  • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Strom
  • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Gas
  • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Wasser
  • Preisblatt Netzanschlusskosten
  • Allgemeine Preise für die Medien Strom, Gas, Wasser und Wärme

Sie bestätigen uns den Auftrag zur Herstellung der Netzanschlussleitungen und senden uns den/die Netzanschlussverträge unterschrieben zurück.

  • Netzanschlussvertrag Strom
  • Netzanschlussvertrag - Anlage 2
  • Netzanschlussvertrag - Anlage 4
  • Netzanschlussvertrag - Anlage 5
  • Netzanschlussvertrag - Anlage 6
  • Netzanschlussvertrag - Anlage 7
  • Netzanschlussvertrag - Anlage 8

Bitte achten Sie vor Beginn unserer Arbeiten darauf, dass

  • die vorgesehene Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub usw. ist,
  • der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist,
  • der Anschlussraum zugänglich, abschließbar und trocken ist,
  • der zukünftige Anschlussbereich zugänglich und frei von Gegenständen ist.

Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebsetzung der Anlage vollzogen. Der Zähler wird von uns als Netzbetreiber/grundzuständiger Messstellenbetreiber oder vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl übernommen. Ihr Installateur füllt dann den Inbetriebsetzungs-Antrag aus, so dass Sie mit Strom/Gas eines Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden können. Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, wird die Versorgung vom Grundversorger übernommen.

Strom

  • Inbetriebsetzungsantrag Strom

Gas

  • Inbetriebsetzungsantrag Gas

Trinkwasser

  • Inbetriebsetzungsantrag Wasser

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gern weiter

  • Herr Christoph Hunschede
    Telefon: 02461 - 625-200
    Fax: 02461 - 625-148
    E-Mail: c.hunschede(at)stadtwerke-juelich.de

  • Herr Denis Körver
    Telefon: 02461 - 625-177
    Fax: 02461 - 625-148
    E-Mail: d.koerver(at)stadtwerke-juelich.de

Kontakt

Stadtwerke Jülich GmbH
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich
Telefon: 02461 - 625-0
Fax: 02461 - 625-130
 
E-Mail: info(at)stadtwerke-juelich.de

Kundenzentrum

Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich
Telefon: 02461 - 625-122
 
E-Mail: service(at)stadtwerke-juelich.de

Öffnungszeiten

Kundenzentrum
Montag-Donnerstag:
9:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 14:00 Uhr

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