Anmeldung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Gemäß den Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) sind alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Bei einer Anschlussleistung > 12 kVA (11 kW) besteht Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung nur durch einen in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Der Installateur wird Ihre Installation vor Ort prüfen und den Gesamtleistungsbedarf des Netzanschlusses ermitteln. Entsprechend des Leistungsbedarfs prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit. Gegebenenfalls muss der Anschluss am Haus verstärkt werden.

Sonst verwenden Sie bitte folgendes Formular zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung: